Hinweise zur Transparenz von Werbemaßnahmen i.S.d. sog. TTPW-VO

In Umsetzung des Verfassungsauftrages des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 21) und des Parteiengesetzes trägt die CDU im Landkreis Leer durch ihre Arbeit zur politischen Willensbildung bei. 

 

Aufgrund der sog. TTPW-Verordnung (Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, VO (EU) 2024/900 vom 13. März.2024) muss politische Werbung, auch wenn es sich offensichtlich um solche handelt, neuerdings ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sind bestimmte Transparenzvorschriften allgemein und in bestimmten Sonderfällen zusätzlich einzuhalten. Weitere allgemeine Informationen können bei den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes angefordert werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen hat Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.  

Datenschutz im Kommunalwahlkampf 2026 | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

 

 

Transparenzinformationen zu Werbematerialien der CDU im Landkreis Leer und der Stadt- Gemeinde- und Ortsverbände anläßlich der Kommunalwahlen am 13. September 2026

 

Der CDU-Kreisverband Leer (Ostfr.) und seine Untergliederungen nutzen im Rahmen der Kampagne unterschiedliche Werbemittel (Broschüren, Plakate, Zeitungsanzeigen, Social Media Beiträge).

 

Herausgeber ist der  CDU Kreisverband Leer, Ledastraße 11, 26789 Leer (Ostfr.)

 

Finanzierung: Die Kosten lassen sich erst am Ende der Kampagne beziffern. Die Rechenschaftslegung erfolgt im Rahmen der in Deutschland geltenden Vorschriften des Grundgesetzes (Art 21 Abs 3) und des Parteiengesetzes (§§ 23 ff) durch die Bundespartei gegenüber der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Die Finanzierung erfolgt durch die Kreis-CDU aus Mitteln des Kommunalwahlbudgets (Einnahmequellen gem. § 26 PartG). Weitere Veröffentlichungspflichten sind gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Targeting: Die Werbemaßnahmen richten sich nicht gezielt an individuelle Zielgruppen sondern an alle wahlberechtigten und interessierten Bürgerinnen und Bürger bzw. Menschen

Eine personalisierte Datennutzung oder bewußte algorithmische Zielgruppenansprache findet durch den Kreisverband nicht statt. 

Bezahlte online-Werbung ist nach aktuellem Stand nicht geplant und inzwischen auch so kompliziert, daß der zusätzliche Aufwand sich nicht lohnt. Die Weiterleitung von Werbematerialien über private  Kommunikationskanäle ist dem Verband nicht zuzurechnen.