Hinweis zu den Mitgliedsbeiträgen:
Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen der Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe sowie die Umlagen an Bezirks-, Landes- und Bundesverband. Deshalb ist auch Ihr Mitgliedsbeitrag so wichtig! Die Höhe bestimmen Sie selbst.
Beitragsanpassungen sind jederzeit möglich.
Der CDU-Bundesparteitag hat im Jahr 2023 beschlossen, daß der monatliche Mindestbeitrag jetzt bei 8,00€
liegt. Darüber hinaus gelten folgende neue monatliche Orientierungsbeiträge:
15,00 € bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 €,
25,00 € bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 €,
50,00 € bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 €.
Dies ermöglicht zum Beispiel reduzierte Beiträge für Mitglieder in der Ausbildung oder in finanziellen Sonderlagen. Beitragsreduzierungen können vom Kreisvorstand für einen bestimmten Zeitraum im Einzelfall auf Antrag beschlossen
werden.
Übrigens: Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden (Berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 1.650,- € bei alleinstehenden und 3.300,- € bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Weitere Zuwendungen bis max. 1.650,- € / 3.300,- € können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Aktuell:
Einzugstermine (Stand Januar 2025):
Die Mitgliedsbeiträge sind entsprechend der Finanz- und Beitragsordnung quartalsweise fällig (Bringschuld).
Sofern eine EInzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Beiträge i.d.R. quartalsweise, halbjährlich oder jährlich eingezogen, in Ausnahmefällen monatlich.
Quartalseinzüge erfolgen i.d.R. zum 20.1./20.4./20.7. und 20.10.
Halbjahresinzüge erfolgen i.d.R. zum 15.1. und 15.7.
Im Falle einer jährlichen Zahlung erfolgen die Einzüge verbandsweise in den Monaten März, April, Mai und Juni, um den Buchungsaufwand gleichmäßig zu verteilen.
Grundsatzbeschluß zur Steigerung der Kampagnenfähigkeit und Anpassung der Mitgliedsbeiträge - Kreisparteitag 2023
Die Hinweise werden z.Zt. überarbeitet (Anpassung an den KPT-Beschluß vom 6.7.2023)
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Kreisvorstandes der CDU im Landkreis Leer. Dieser tagt i.d.R. ein Mal im Monat.
Verbände und Vereinigungen der CDU im Landkreis Leer
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