Leer, 09. August 2010.
Mit Zurückhaltung hat der EWE-Kritiker Dieter Baumann auf die Ankündigung der EWE reagiert, allen Kunden demnächst ein Angebot zur Rückzahlung von überzahlten Gaspreisen machen zu wollen.
Baumann sieht die EWE-Führung „nach Wochen von Einschüchterungsversuchen nun endlich auf den richtigen Weg“. Der Beschluss sei aber halbherzig.
Gut sei, dass man endlich an alle betroffenen Kunden zahlen wolle, ohne dass diese ihre Ansprüche jeweils gerichtlich durchsetzen müssen.
„Wenn Dr. Brinker allerdings meint, über die Höhe der Erstattungen mit irgendjemand verhandeln zu können, ist er wieder auf dem Holzweg. Davor kann ich nur warnen. Die Höhe der Ansprüche der Kunden als Folge des BGH-Urteils steht fest. Darüber reden zu wollen, ist reine Zeitverschwendung“, so Baumann.
Die Absicht der EWE, in einem Gremium über die Rückzahlung diskutieren zu wollen, könne man dann begrüßen, wenn es um die Rückzahlungsmodalitäten und um die Zeit von 2004 bis 2007 gehe.
Die von Dieter Baumann beantragte Sondersitzung der Verbandsversammlung wird am 25. August tagen.
Baumann: „Ich rechne dann mit einer endgültigen Entscheidung. Wir stehen nach dem heutigen Beschluss des Aufsichtsrates kurz vor einem endgültigen Erfolg für die Verbraucher. Das ist die Rückzahlung an alle Kunden ohne Wenn und Aber.“
Dieter Baumann: EWE-Erklärung halbherzig
Neue Einschüchterungsversuche der EWE
Leer, 03. August 2010.
Wie der Vorsitzende der CDU/BfR-Gruppe im Kreistag Leer, Dieter Baumann in seinen Gesprächen mit Kunden der EWE erfahren hat, versucht die EWE jetzt, Kunden von der Geltendmachung ihrer Forderungen abzuhalten, indem sie mit möglichen Gegenansprüchen der EWE aus der Gaspreis-erhöhung ab 01.07.2009 droht. Es werde behauptet, dass die Ansprüche der EWE sogar wegen des harten Winters 2010 höher sein könnten als die Forderung der Kunden.
„Dies ist völliger Quatsch“, so EWE-Kritiker Dieter Baumann. Nach Auskunft des Anwalt der Kläger, die das BGH-Urteil erstritten haben, Dr. Resthöft im Büro Berghaus in Aurich, ist eine solche Gegenforderung rechtlich unhaltbar. Außerdem wäre die Gegenforderung mit 0,30 ct erheblich geringer als die überhöhten Preise mit bis zu 1,3 ct/kwh“, so Baumann.
Dieser erneute Einschüchterungsversuch dürfte für die Verbraucherschutzverbände interessant sein und eine nächste Abmahnung gegen die EWE nach sich ziehen.
Nachdem inzwischen die Urteilsbegründung vorliegt, soll auf Antrag Baumanns in Kürze die Verbandsversammlung, die Vertretung aller Kommunalen Gesellschaften, tagen und sich mit den Folgen des BGH-Urteils befassen.
Außerdem hat Dieter Baumann in einem Brief an den Aufsichtsrat der EWE Energie AG, der am kommenden Montag tagt, darauf hingewiesen, dass die genannte Belastung des Konzerns durch eine freiwillige Rückzahlung von ca. 250 Millionen € um die Mehrwertsteuer sowie die Ertragssteuer gekürzt werden müsse. „Dann ergibt sich eine Belastung von ca. 100 Millionen €, die die EWE locker zahlen kann, verfügt sie doch über Rücklagen von ca. 1,9 Milliarden €. Die Dividende für die beteiligten Landkreise und Städte ist auf keinen Fall gefährdet“, betont Baumann.
Er hoffe auf eine baldige Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher. „Wie verlautet, wollen die CDU-Landräte im Aufsichtsrat für eine kundenfreundliche Lösung stimmen. Daher bin ich optimistisch. Auf jeden Fall muss das Problem in diesem Monat geklärt werden. Die vielen Protestbriefe mit Rückforderungsansprüchen haben jedenfalls schon Eindruck gemacht.“


